Online-Nachricht - Dienstag, 11.01.2022

Verbraucherschutz | Sparkasse KölnBonn - Klageregister eröffnet (vzbv)

Verbraucher können sich ab sofort beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn wegen einseitig erhöhter Bankgebühren anmelden. Hierauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aktuell hin.

Hintergrund: Grundlage für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn bildet ein . Der BGH hatte die Erhöhung von Entgelten durch eine Bank ohne aktive Einwilligung der Kunden für unwirksam erklärt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 28.4.2021). U.a. die Sparkasse KölnBonn weist zurzeit Erstattungsforderungen für die von ihr erhobenen Gebühren zurück. Gegen diese Praxis hat der vzbv im Dezember 2021 eine Musterfeststellungsklage erhoben (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 9.12.2021).

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Betroffene Kunden können sich kostenlos in das Klageregister beim BfJ eintragen. Damit das Verfahren weitergeht, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher registrieren.

  • Mit einem Klage-Check des vzvb können Kunden der Sparkasse prüfen, ob ihr Fall zur Klage passt.

Hinweis:

Interessierte können sich beim vzbv einen News-Alert abonnieren, der per E-Mail über alle Neuigkeiten zur Klage gegen die Sparkasse KölnBonn informiert. Antworten auf die wichtigsten Fragen sind in den FAQ auf musterfeststellungsklagen.de zusammengefasst.

Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. 11.1.2022 (il)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAI-01395