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Kurzfassung zum Beitrag von Dipl.-Kfm. Georg Anders PiR 1/2022 S. 1

Klassifizierung von Schulden mit Covenants – Weitere Klarstellung einer Klarstellung

Georg Anders

Die Vorschläge des ED schaffen in einigen Punkten weitere Klarheit. Ob nun alle (Un-)Klarheiten beseitigt sind, wird die Praxis zeigen. Da klargestellt wird, dass ausschließlich Verhältnisse am Stichtag relevant sind, dürften die durch das TAD ausgelösten Irritationen und damit eine diversity in practice insoweit vermieden werden.

Ob die Einführung eines zusätzlichen Bilanzpostens und die Forderung nach zusätzlichen, ohnehin schon zu liefernder Erläuterungen zu mehr Entscheidungsnützlichkeit für die Risikoeinschätzung des Unternehmens führt, darf bezweifelt werden.

Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen des ED am Ende tatsächlich verabschiedet werden. Dies wird sicherlich auch von den Reaktionen der Praxis abhängen. Nicht alle Sachverhalte lassen sich vorab oder erschöpfend regeln. Von daher stellt sich die Frage, ob weitere Klarstellungen im Gesetz möglichst vermieden und durch das Rahmenkonzept, die Literatur oder best-practice-Lösungen gem. IAS 8 gelöst werden sollten. Gerade die prinzipienorientierte Rechnungslegung der IFRS bietet hierzu die Möglichkeit.

Unabhängig von den Vorschlägen zur erneuten Klarstellung sollten Kreditnehmer bei dro...

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