Online-Nachricht - Montag, 10.01.2022

Hochwasser | Steuerliche Hilfsmaßnahmen in Bayern verlängert (FinMin)

Neben NRW und Rheinland-Pfalz hat auch die Finanzverwaltung in Bayern die steuerlichen Erleichterungen für Betroffene verlängert.

Hierzu führt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weiter aus:

  • Die Möglichkeit einer zinslosen Steuerstundung oder einer Zurückstellung von Vollstreckungsmaßmaßnahmen werden bis verlängert.

  • Auch können bis weiterhin unter erleichterten Bedingungen Steuervorauszahlungen angepasst werden.

  • Verlängert wurden auch die Nachweiserleichterungen für bis geleistete Spenden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich.

  • Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.

Hinweis:

Weitere Informationen zum Thema hat das BayLfSt auf seiner Homepage veröffentlicht. Dort finden Sie auch den Volltext des Erlasses.

Quelle: BayLfSt online, Meldung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB LAAAI-01339