Hochwasser | Steuerliche Hilfsmaßnahmen in Bayern verlängert (FinMin)
Neben NRW und Rheinland-Pfalz hat auch die Finanzverwaltung in Bayern die steuerlichen Erleichterungen für Betroffene verlängert.
Hierzu führt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat weiter aus:
Die Möglichkeit einer zinslosen Steuerstundung oder einer Zurückstellung von Vollstreckungsmaßmaßnahmen werden bis verlängert.
Auch können bis weiterhin unter erleichterten Bedingungen Steuervorauszahlungen angepasst werden.
Verlängert wurden auch die Nachweiserleichterungen für bis geleistete Spenden. Auch Sonderabschreibungen sind möglich.
Muss Hausrat und Kleidung in größerem Umfang wiederbeschafft werden, können diese Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden. Ansprechpartner ist das jeweils zuständige Finanzamt.
Weitere Informationen zum Thema hat das BayLfSt auf seiner Homepage veröffentlicht. Dort finden Sie auch den Volltext des Erlasses.
Quelle: BayLfSt online, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB LAAAI-01339