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Einkommensteuer | Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft (BFH)
Wiederkehrende Leistungen und Zahlungen, die der Erblasser durch letztwillige Verfügung einem Vorerben zu Gunsten eines zum Generationennachfolge-Verbund gehörenden Nacherben für die Dauer der Vorerbschaft auferlegt und die aus dem übergegangenen Vermögen zu erbringen sind, können dem Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen zuzuordnen sein (, veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 22 Nr. 1b EStG in der im VZ 2014 geltenden Fassung a.F. (EStG a.F.) sind Einkünfte aus Versorgungsleistungen steuerbar, soweit beim Zahlungsverpflichteten die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a.F. erfüllt sind. Mit Wirkung zum VZ 2015 ist diese Vorschrift in § 22 Nr. 1a EStG aufgegangen, wonach der Empfänger Leistungen und Zahlun...