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NWB Nr. 2 vom Seite 100

Aktuelle Entwicklungen im Urlaubsrecht – ein Update

Nationales Urlaubsrecht wird immer stärker durch europäische Vorgaben geprägt

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Das Urlaubsrecht ist unverändert in Bewegung, eine Reihe von Fragen dazu weiterhin ungeklärt, was für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen misslich ist, wünschen doch beide Seiten Rechtssicherheit. Für Arbeitnehmer spielt der Urlaub neben der Vergütung eine herausgehobene Rolle. Sie achten darauf, welchen Umfang der jährliche Erholungsurlaub hat und nach welchen Regelungen dieser genommen oder verwehrt werden kann, verfällt oder abzugelten ist. Prägend für das Urlaubsrecht ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), welche tief in die Auslegung des Arbeitsrechts eingegriffen hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste bereits mehrfach teilweise erhebliche Korrekturen in der Auslegung des nationalen Urlaubsrechts vornehmen, weil dies europarechtlich angezeigt war. Die vorliegende Rechtsprechungsübersicht zu Kernaussagen des aktuellen Urlaubsrechts knüpft an die Rechtsprechungsübersicht aus dem Jahr 2019 (Jesgarzewski, NWB 7/2019 S. 424) an.

I. Die Grundzüge des deutschen Urlaubsrechts in zwei Minuten

[i]Der Mindesturlaub beträgt vier WochenDas deutsche Urlaubsrecht ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat danach Anspruch auf Jahreserholungsurlaub in For...

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