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Reverse Factoring | ED/2021/10 mit Änderungsvorschlägen an IAS 7 und IFRS 7
Auch beim IASB wird das Thema reverse factoring diskutiert. Hintergrund des Änderungsentwurfs vom ist (ebenfalls) die oben angesprochene IFRS IC Entscheidung aus Dezember 2020. Investoren und Analysten haben nach der Entscheidung auf Informationsbedürfnisse in Bezug auf supplier finance arrangements hingewiesen. Als (Zwischen)Lösung sieht der Änderungsentwurf Klarstellungen zu Angabevorschriften in IAS 7 und IFRS 7 vor. IAS 7 soll dahingehend angepasst werden, dass Veränderungen der Verbindlichkeiten aus supplier finance arrangements im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit separat ausgewiesen werden. S. 27Weiterhin sind sowohl für IAS 7 als auch IFRS 7 zusätzliche Angabepflichten zu leisten (z. B. zu den wesentlichen Vertragsbestandteilen).