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Steuerliche Zwangsmittel
Die Doppelfunktion des
Verspätungszuschlags als Sanktion einer Pflichtverletzung und als in die
Zukunft gerichtete Prävention kann bei der Bemessung dieses Druckmittels in
unterschiedlichem Maße von Bedeutung sein, so bereits der BFH. Und dies kann
den Steuerpflichtigen mitunter relativ teuer zu stehen kommen, wie in dem
vorliegenden Fall mit einem Verspätungszuschlag von 200 € bei einer
festzusetzenden Einkommensteuer von 234 €. ©fotomek –
stock.adobe.com
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