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LSG Hessen 30.11.2021 L 3 U 41/18, NWB 1/2022 S. 16

SV-Status | Berater in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Tätigkeit als Berater in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eines Unternehmens sowie die Übernahme von Aufgaben des Marketings kann sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch im Rahmen einer freien Mitarbeit übernommen werden.

Anmerkung:

Nach Ansicht des Gerichts lässt sich nicht feststellen, dass das praktizierte Vertragsverhältnis dem Willen der Vertragsparteien, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründen zu wollen, offensichtlich widersprochen habe. Die Abstimmung eines PR-Managers mit dem Auftraggeber oder einem Produktentwickler des Unternehmens bezüglich der herauszugebenden Texte oder Produktinformationen spreche nicht zwingend für ein umfassendes Weisungsverhältnis und eine abhängige Beschäftigung. Vielmehr sei eine solche Abstimmung zur Absic...

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