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Umsatzsteuer | Leistungsbeschreibung nach § 14 UStG
Mit , NWB RAAAH-39356, wurde zu der Anforderung „handelsübliche Bezeichnung“ nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG Stellung genommen. Das BMF äußert sich hierzu in einem aktuellen Schreiben (, NWB OAAAH-96054).
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass der entsprechende Klammerzusatz in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG unionsrechtskonform einschränkend dahingehend auszulegen ist, dass dies keine zusätzliche – verschärfende – Voraussetzung für den Vorsteuerabzug darstellt (Rz. 22). Vielmehr ist nach verschiedenen Verkehrskreisen – nämlich dem Handel mit Waren im mittleren und oberen Preissegment einerseits und dem Handel mit Waren im Niedrigpreissegment andererseits – zu differenzieren (Rz. 32). Die Handelsüblichkeit einer Bezeichnung ist immer von den Umstände...