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Umsatzsteuer | Verlängerung umsatzsteuerlicher Billigkeitsmaßnahmen
Das BMF hat diverse befristete umsatzsteuerliche Billigkeitsregelungen bis zum verlängert (, NWB GAAAH-97127).
Im Einzelnen geht es um die folgenden Billigkeitsregelungen:
Unentgeltliche Wertabgaben hinsichtlich medizinischem Material oder Personal,
Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Arbeitnehmern,
Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung.