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StuB 1/2022 S. 38

Körperschaftsteuer | Vorlage des BFH für den Solidarzuschlag im Bereich der Körperschaftsteuer unzulässig

Die Vorlage des BFH zu § 3 SolZG 1995 i. d. F. vom ist unzulässig (, NWB KAAAH-95562).

Hintergrund: Der BFH ist der Auffassung, § 3 SolzG 1995 n. F. sei insoweit verfassungswidrig, als er weder die Festsetzung eines Anspruchs auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagguthabens auf das Körperschaftsteuerguthaben gem. § 37 Abs. 5 KStG i. d. F. vom vorsieht noch das ratierlich zu erstattende Körperschaftsteuerguthaben die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag mindert.

Sachverhalt: Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SolzG 1995 n. F. bemisst sich der Solidaritätszuschlag – soweit eine Veranlagung zur Körperschaftsteuer vorzunehmen ist – nach der festgesetzten Körperschaftsteuer, wenn ein positiver Betrag verbleibt. Die Vorlage steht im Zusammen...

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