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Nachhaltigkeitsberichterstattung: Delegierte Verordnungen zur EU-Taxonomie-Verordnung
Am wurde die delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Darin sind Wirtschaftstätigkeiten und dazu jeweils technische Bewertungskriterien aufgelistet, anhand derer bestimmt wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet und ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele der EU-Taxonomie vermeidet.
Zusammen mit den Vorgaben der am im EU-Amtsblatt veröffentlichten delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (vgl. vorstehende Meldung) bzgl. der Berichterstattung bildet die delegierte Verordnung (EU) 2021/2139 die Grundlage für die erstmalige Veröffentlichung von Taxonomieangaben im Jahr 2022.