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FG Mecklenburg-Vorpommern 14.07.2021 1 K 65/15, BBK 2/2022 S. 55

Lohn und Gehalt | Steuerfreie Sammelbeförderung und Dienstwagenüberlassung

Darf der Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen, ist die Steuerfreiheit für die Sammelbeförderung nach § 3 Nr. 32 EStG nicht anwendbar, auch wenn der Arbeitnehmer den Dienstwagen zur Sammelbeförderung für seine Kollegen verwenden soll.

Es handelt sich dann nicht um ein vom Arbeitgeber gestelltes Beförderungsmittel, wie dies § 3 Nr. 32 EStG verlangt. Vielmehr [i]Keine Steuerbefreiung bei Nutzung auch zu privaten Zweckenstellt der Arbeitnehmer – und nicht der Arbeitgeber – den ihm auch zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagen für die Sammelbeförderung zur Verfügung.

Im Streitfall lag die Überlassung des Dienstwagens auch nicht im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Hiergegen sprach nämlich die Einräumung der Nutzung des Dienstwagens auch zu Privatzwecken.S. 56

Hinweis:

Die [i]Klägerin war Ersatzfahrerin im Rahmen der Sammelbeförderung Klägerin war eine Arbeitgeberin, die ihre Arbeitnehmerin A als Ersa...

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