Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
WP Praxis 2/2022 S. 68

BfJ | Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen 2020

Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Internetseite bekannt gegeben, dass gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das am endende Geschäftsjahr am endet, vor dem kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird. Damit soll den Belangen der Unternehmen angesichts der fortdauernden Corona-Pandemie angemessen Rechnung getragen werden.

Hinweis

Die Meldung des Bundesamtes für Justiz ist abrufbar unter https://go.nwb.de/nn590.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Wirtschaftsprüfung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen