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Rechtsprechungsreport Neue Bundesländer (RNB) Teil III
(in Anschluß an Teil II - Beilage 4/1992 zu NWB Heft 35/1992)
Arbeitsrecht/Öffentlicher Dienst
Rentnerarbeitsverhältnis; keine Beendigung durch den Einigungsvertrag
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Art. 20 Abs. 1 i. V. mit Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 1 Abs. 2 S. 7 EV führt nur bei Erreichen des Rentenalters nach dem zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine analoge Anwendung dieser Bestimmung auf Arbeitsverhältnisse von AN, die bereits zuvor das Rentenalter erreicht hatten, scheidet aus. Hinweis: In der ehemaligen DDR gab es keine gesetzliche oder tarifliche Altersgrenze. Dementsprechend setzten viele Rentner ihre berufliche Tätigkeit fort. Durch den EV wurde allgemein keine Altersgrenze eingeführt. Nur für die in überführten oder abzuwickelnden Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und Rechtspflege der ehemaligen DDR Beschäftigten enthält der EV eine Sonderregelung. [RNB-Nr. 1/93]
Schwerbehinderter; keine Zustimmung der Hauptfürsorgestelle bei Abberufung
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Die gem. § 62 Abs. 1 AGB-DDR i. V. m. Anlage II, Kapitel VIII, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 1 lit. c EV bis z...