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RENO Nr. 1 vom Seite 2

Tipps und Tricks in der Zwangsvollstreckung – Teil 4: GvSchuG

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt

Das GvSchuG = Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes) wurde am verkündet und trat am in Kraft. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sollen besser vor Gewalt geschützt werden. Zudem enthält das Gesetz einige wichtige Änderungen von zwangsvollstreckungsrechtlichen Vorschriften. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten zwangsvollstreckungsrechtlichen Änderungen:

Einführung des § 757a ZPO

Gerichtsvollzieher leben gefährlich: In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Gerichtsvollzieher bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen von Schuldnern oder von dritten Personen körperlich angegriffen und erheblich, zum Teil sogar tödlich verletzt wurden. Zum Schutz wird nun die neue Vorschrift des § 757a ZPO-E in die ZPO aufgenommen.

Mit der neuen Vorschrift des § 757a ZPO-E wird eine rechtliche Grundlage zugunsten von Gerichtsvollziehern für Auskunftsersuchen an die zuständige Polizeidienststelle und für Ersuchen um Unterstützung durch polizeiliche Vollzugsorgane geschaffen. Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, soll das Auskunftsersuchen ohne...