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NWB Nr. 52 vom Seite 3867

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2022

Dr. Wolfram Viefhues

Das OLG Düsseldorf hat die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2022 veröffentlicht. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder sowie die Erweiterung der Tabelle bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 €.

Bedarfssätze für Minderjährige

Die Anhebung der Bedarfssätze für minderjährige Kinder beruht auf der Erhöhung des Mindestbedarfs, die sich aus der „Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom “ (BGBl 2021 I S. 5066) ergibt.

[i]Anhebung von 3–5 € je nach Altersstufe in der ersten EinkommensstufeDer Mindestunterhalt beträgt danach für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahrs) 396 € (Anhebung um 3 €), für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs) 455 € (Anhebung um 4 €), für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit)  533 € (Anhebung um 5 €).

[i]Bedarfssätze in den folgenden EinkommensgruppenDiese Beträge entsprechen den Bedarfssätzen der ersten Einkommensgruppe (bis 1.900 €) der Düsseldorfer Tabelle. Die Anhebung der Bedarfssätze der ersten Einkommensgruppe führt zugleich zu einer Änderung der Bedarfssätze der folgenden Einkommensgruppen. Sie werden wie in der Vergangenheit ab der zweiten bis zur fünften Gruppe um jeweils 5 % und in den folgenden Grup...

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