Grenzpendler | Konsultationsvereinbarung mit den Niederlanden verlängert (BMF)
Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und den Niederlanden zur Entlastung der grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie wurde zum sechsten Mal - bis zum - verlängert (-NDL/20/10004 :001).
Das BMF führt hierzu weiter aus:
Die am mit dem Königreich der Niederlande abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen verlängert sich am Ende eines jeden Kalendermonats automatisch jeweils um einen Monat, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.
Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Situation wurde sich mit den Niederlanden darauf verständigt, dass die Konsultationsvereinbarung zumindest bis zum Bestand haben wird.
Das BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
UAAAI-00591