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Umsatzsteuer | Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in den sog. Bauträgerfällen
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO setzt voraus, dass der Erstattungsanspruch vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (Anschluss an , NWB OAAAH-62993, sowie v. - II R 3/18, NWB TAAAH-78027). (2) In den sog. Bauträgerfällen führt ein Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablaufhemmung für die Steuerfestsetzung beim Bauleistenden, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung des Erstattungsanspruchs bereits Festsetzungsverjährung beim Bauleistenden eingetreten ist.