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NWB EV 1/2022 S. 35

Grundsteuer – Reform der Grundsteuer (BMF)

Zum  werden die neuen Grundsteuerregelungen in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Die Mehrzahl der Bundesländer folgt bei der Reform dem Bundesmodell.

Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Die elektronisch abzugebenden Feststellungserklärungen können ab  über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum .

Die Länder werden laut BMF die rechtzeitige und vollständige Erklärungsabgabe mit weiteren Informationen unterstützen.

Quelle: BMF online, Meldung v. 

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