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Kommentierte Nachricht NWB EV 1/2022 S. 33

Erbschaftsteuer | Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb (BFH)

Mit Urteil v.  - II R 46/19 ( NWB BAAAH-95458) hat der BFH entschieden, dass eine Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb möglich ist. Voraussetzung ist, dass die hinzuerworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist.

Sachverhalt
In dem Streitfall hatte der Sohn von seinem Vater die bis zu seinem Tod von diesem selbstgenutzte Doppelhaushälfte erhalten, nachdem dieser 2013 verstorben war. Diese Haushälfte grenzte an die Haushälfte an, welche der Sohn bislang bereits nutzte. Nach dem Abschluss von Renovierungs- und Sanierungsarbeiten nutzte der Kläger seit August 2016 die beiden Haushälften, die nunmehr zu einer Wohnung verbunden waren, selbst. Das Finanzamt lehnte eine Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c ErbStG ab.

Entscheidung des Finanzgerichts
Auch die Kla...

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Steuerbegünstigung für ein Familienheim bei Zuerwerb (BFH)

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