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Corona – Möglichkeiten zum erleichterten Zugang und zur Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld erneut verlängert (BMAS)
Die Bundesregierung hat am beschlossen, die Möglichkeit zum erleichterten Zugang und zur Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld erneut zu verlängern. Hierauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hin.
Mit der Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung - KugverlV) wird die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum verlängert. Zusätzlich werden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert.
Die Verordnung regelt im Ein...