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Insolvenzrecht | Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung (BFH)
Schuldner eines abgabenrechtlichen Rückzahlungsanspruchs ist i. d. R. der Schuldner der Steuerschuldverhältnisse gem. § 37 AO (= Insolvenzschuldner) und nicht der Insolvenzverwalter.
Mit Urteil v. entschied der BFH wie folgt:
Schuldner eines abgabenrechtlichen Rückzahlungsanspruchs ist derjenige, zu dessen Gunsten erkennbar die zurückverlangte Zahlung geleistet wurde. Dies ist i. d. R. derjenige, gegenüber dem die Finanzbehörde ihre abgabenrechtliche Verpflichtung erfüllen will.
Ein Insolvenzverwalter, der eine zur Insolvenzmasse geschuldete Steuererstattung entgegennimmt, ist nicht Leistungsempfänger im Steuerschuldverhältnis gem. § 37 Abs. 2 AO.
Der Entscheidung des BFH lag im Kern folgender Sachverhalt zugrunde (gekürzt):
In den Jahren 2016 bis 2018 gingen ...