Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das BMF-Schreiben zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG)
Ein Überblick
Am hat das Bundesministerium der Finanzen das BMF-Schreiben zur Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) veröffentlicht. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die bedeutsamsten Aussagen des BMF-Schreibens einschließlich der wesentlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf v. .
Mit Wirkung ab dem können offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ertragsteuerlich zur Körperschaftsbesteuerung optieren.
Mit dem hat sich die Finanzverwaltung zu einer Reihe von Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem Übergang zur Körperschaftsbesteuerung, der Besteuerung unter dem Körperschaftsteuerregime sowie der Beendigung der Option geäußert.
Optionswillige Gesellschaften sollten ein besonderes Augenmerk u. a. auf das Sonderbetriebsvermögen, nachversteuerungspflichtige Beträge nach § 34a EStG, Verlustvorträge sowie Sperrfristen legen und rechtzeitig erforderliche Anpassungen des Gesellschaftsvertrags prüfen.
I. Einführung der Option zur Körperschaftsbesteuerung durch das KöMoG
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. (BGBl 2021 I S. 2050) hat der Gesetzgeber § 1a KStG eingeführt, der es Pe...