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Außensteuer; | kapitalersetzendes Darlehen (§ 1 AStG; §§ 4, 5 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) § 1 Abs.1 AStG faßt unter ,,Geschäftsbeziehungen'' nicht solche, die das Nahestehen i.S. des Abs.2 begründen. (2) Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer ausländischen Tochtergesellschaft ein zinsloses Darlehen, so führt dieses dann zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung und nicht zu einer Geschäftsbeziehung i.S. des § 1 Abs.1 AStG, wenn nach dem ausländischen Gesellschaftsstatut die Zuführung von Eigenkapital anzunehmen ist. (3) § 1 AStG ist auch dann anzuwenden, wenn die Geschäftsbeziehungen zum Ausland von einer inländischen Personengesellschaft gehalten werden. (4) Der von § 1 Abs.1 AStG geforderte Vergleich mit den Vereinbarungen unabhängiger Dritter unter gleichen oder ähnlichen Verhältnissen stellt auf solche ab, die nicht...