Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die „neue” 6. EG-Richtlinie
Umsatzsteuerliche Übergangsregelung im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes ab
I. Allgemeines
Am hat der Rat die Richtlinie 91/680/EWG zur Ergänzung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems und zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG im Hinblick auf die Beseitigung der Steuergrenzen (ABl EG 1991 Nr. L 376 S. 1) verabschiedet. Durch die Richtlinie wird die 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern vom (ABl EG 1977 Nr. L 145 S. 1) umfassend geändert und ergänzt. Die 6. EG-Richtlinie in der ab geltenden Fassung der Änderungsrichtlinie (nachfolgend: 6. EG-Richtlinie) stellt einen entscheidenden Schritt zur Beseitigung der Steuergrenzen und der Grenzkontrollen im Rahmen der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes dar. Danach entfallen in Übereinstimmung mit den in Artikel 8a des EWG-Vertrages gesetzten Zielen ab innergemeinschaftlich die steuerlichen Grenzen im Bereich der Umsatzsteuer. Einfuhrumsatzsteuer wird für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr von diesem Zeitpunkt an nicht mehr erhoben.
Der private Verbraucher kann ab - ohne wert- und mengenmäßige Beschränkungen - Waren, die er in einem anderen Mitgliedstaat mit der dortigen Mehrwertsteuer ...