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Lohnsteuer; | Überlassung von beschädigten Gebrauchsgütern an Arbeitnehmer (§ 8 EStG)
Zur steuerlichen Bewertung von beschädigten oder gebrauchten Gebrauchsgütern, die der Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt an seine Arbeitnehmer abgibt, vertritt der folgende Auffassung: (1) Geräte und Möbelstücke, die nur unerhebliche Mängel oder Schäden aufweisen (z.B. Kratzer am Gehäuse eines Fernsehgeräts) oder bei denen lediglich die Verpackung mangelhaft oder beschädigt ist, sind wie unbeschädigte Waren zu behandeln. Die steuerliche Bewertung dieser Waren richtet sich nach § 8 Abs.3 EStG, soweit die Artikel einer einzelnen Warengruppe vom Arbeitgeber nicht überwiegend an seine Arbeitnehmer abgegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn die beschädigten Artikel einer einzelnen Warengruppe überwiegend an die Arbeitnehmer abgegeben werden. Der ste...