Gewährung einer Zollpräferenz
wegen außergewöhnlicher Umstände trotz fehlender Antwort auf ein
Nachprüfungsersuchen
Leitsatz
Außergewöhnlichen Umstände i.S.v. Art. 34 Abs. 6 Protokoll
II I-PA liegen vor, wenn der Ausfuhrstaat trotz fehlender Antwort
auf ein Nachprüfungsersuchen auf einem anderen, im Vertrag vorgesehenen
Weg in für alle Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten gleichermaßen
zugänglicher Weise die Zweifel an der Echtheit einer Warenverkehrsbescheinigung
ausgeräumt hat (Fortentwicklung von Huygen, C-12/92,
und Urteil vom , Bonapharma, C-334/93).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EAAAH-97440
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 21.09.2021 - 4 K 63/18
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