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Besteuerung und Buchführung gemeinnütziger Vereine – Eine Einführung
Teil 1: Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO
Die [i]Reform der Gemeinnützigkeit durch das JStG 2020 Steuerbegünstigung nach den §§ 51 ff. AO – allgemein bezeichnet als Gemeinnützigkeit – bietet Vereinen und anderen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen vielfältige steuerliche Vorteile. Hierzu muss ein Verein strikte Vorgaben in seiner Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung erfüllen. Diese Vorgaben entwickeln sich stetig fort, so jüngst durch die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts im Jahressteuergesetz 2020. Der [i]Vierteilige Reihe Beitrag bildet den Auftakt einer vierteiligen Reihe zu den Grundlagen der Besteuerung gemeinnütziger Vereine sowie deren Abbildung in der Buchführung und erläutert aus der Sichtweise der Sportvereine die grundsätzlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts in den §§ 51 bis 63 AO. Teil 2 wird sich mit den Tätigkeitsbereichen und den §§ 64 bis 68 AO sowie mit Besonderheiten bei der Einkünfteermittlung befassen, Teil 3 mit der Umsatzsteuer. Teil 4 schlussendlich enthält eine Fallstudie zur Buchführung eines Sportvereins.
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I. Steuerbegünstigte Zwecke
1. Grundvoraussetzung
[i]Unterscheidung der Zwecke in der AOGrundvoraussetzung für die Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO ist die Verfolgung eines oder mehrerer steuerbegünstigter Zwecke. Die Abgabenordnung unterscheidet zwischen gemei...