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Zeitpunkt der Rückstellungsbildung für Steuernachforderungen
Passivierung im Steuerentstehungsjahr oder im Jahr der Aufdeckung?
Für den Jahresabschlussersteller, der an die kaufmännische Vorsicht denkt, ist es immer wieder überraschend, dass diese insbesondere dann nicht vollumfänglich zum Tragen kommen soll, wenn es sich um Steuerrückstellungen handelt. Der Beitrag zeigt die Grundlagen inklusive der bisher anzunehmenden steuerlichen Besonderheiten auf. Eine eigene Betrachtung wird darüber hinaus zu einem angestellt, das über den schon strengen Ansatz des III. Senats des BFH nochmals hinausgeht.
I. Handelsbilanzielle Grundlage – auch für die Steuerbilanz
Steuernachzahlungen aufgrund einer Außenprüfung sind nicht erst nach der Aufdeckung oder gar erst mit dem entsprechenden Änderungsbescheid zu erfassen, sondern periodengerecht zu passivieren, so der BFH in der Entscheidung III R 96/07. Das Urteil ist im BStBl II veröffentlicht worden, d. h. es ist auch für die Finanzverwaltung maßgeblich. Der BFH hatte auf der Grundlage des HGB entschieden. Wegen der Maßgeblichkeit wirkt diese auch für den steuerrechtlichen Abschluss.
Typischerweise sind Steuernachzahlungen aufgrund einer Prüfung dem Unternehmen erst mit dem Tätigwerden des Prüfers...