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Neuer bundeseinheitlicher Fragebogen zur Erfassung von Unternehmen im Ausland
Erstmals gibt es einen bundeseinheitlichen Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern. Er ist unabhängig von der Rechtsform auszufüllen, wenn ein Unternehmen über keine feste Niederlassung im Inland verfügt. Hintergrund ist, dass die Verwaltung durch die einheitlichen Angaben die Überprüfung im Rahmen des automatisierten Risikomanagementsystems erleichtern will.
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Neues gibt es auch zur Umsatzsteuer zu berichten. Erstmals gibt es vom Bundesfinanzministerium einen bundeseinheitlichen Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die in Deutschland Leistungen erbringen. Er ist unabhängig von der Rechtsform auszufüllen, wenn ein Unternehmen über keine feste Niederlassung im Inland verfügt. Bislang gab es hier lediglich landesspezifische, quasi selbstgestrickte Fragebögen einzelner Bundesländer.
Hintergrund ist: Die Verwaltung will durch die einheitlichen Angaben die Überprüfung im Rahmen des automatisier...