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Steuerrecht | BMF verlängert Gemeinnützigkeitserleichterungen wegen Corona
Das BMF verlängert den zeitlichen Anwendungsbereich seiner coronabedingten Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und für Spender bis zum . Bislang waren diese Erleichterungen bis zum begrenzt.
Konkret geht es um die Erleichterungen, die in den , vom und vom genannt [i]Vereinfachter Spendennachweis und Mittelverwendungsind, z. B. der vereinfachte Spendennachweis bei Spenden für Corona-Betroffene, Spendenaktionen und Maßnahmen gemeinnütziger Körperschaften zugunsten Corona-Betroffener, Spenden aus dem Betriebsvermögen, Arbeitslohnspenden, die Aufstockung von Kurzarbeitergeld durch gemeinnützige Körperschaften oder die Bereitstellung von Sachmitteln und Personal durch gemeinnützige Körperschaften.
Nicht [i]Gesonderte BMF-Schreiben zur Umsatzsteuer verlängert werden die umsatz...