Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 09 | Freiberufliche Einkünfte: Keine Gewerbesteuer auf sog. Rendering-Leistungen von Architekten

Architekten, die ausschließlich sog. Rendering-Leistungen anbieten, sind nach einem aktuellen Urteil des FG Köln freiberuflich und nicht gewerblich tätig, wenn bei den Tätigkeiten ein Gestaltungsspielraum besteht. Im Streitfall war das so. Die Kläger seien ausreichend gestalterisch beteiligt und hauchten quasi dem Objekt durch ihre Tätigkeit erst Leben ein. Die Spezialisierung auf einen für die jeweilige freiberufliche Tätigkeit typischen Teilbereich sei unschädlich und spreche nicht für eine Gewerblichkeit.

Keine Gewerbesteuer auf die sog. Rendering-Leistungen von Architekten. – So lautet die Überschrift einer Pressemitteilung des FG Köln. – Rendering-Leistungen? – Mit dem Begriff konnte ich erst einmal nichts anfangen.

Beim Rendering werden Entwürfe am Computer mithilfe einer Grafik-Software dreidimensional virtuell aufbereitet. Damit der Betrachter einen Eindruck von der Wirkung eines Bauwerks bekommt.

Im Streitfall boten Architekten derartige Visualisierungen für Kollegen an. Selbst waren sie ansonsten nicht als Architekten tätig. Die Frage war, ob sie dennoch freiberufliche Einkünfte erzielen. – Das FG Köln hat dies unter der Voraussetzung bejaht,...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil