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Track 31 | Doppelte Haushaltsführung: Auslandsmiete bei Botschafter in voller Höhe absetzbar
Ein Botschafter, der im Inland eine Wohnung unterhält und vom Auswärtigen Amt angewiesen ist, eine Dienstwohnung in der ausländischen Botschaft zu beziehen, kann laut einem aktuellen Urteil des FG Rheinland-Pfalz die Kosten für diese Zweitwohnung im Ausland unabhängig von deren Größe steuerlich geltend machen. Die endgültige Entscheidung trifft der für die Lohnsteuer zuständige VI. Senat des BFH.
Beim ersten schwebenden Prozess wird um die Höhe der Unterkunftskosten für eine aus beruflichen Gründen bezogene Zweitwohnung gestritten. Der Fall ist etwas speziell, gibt uns aber die willkommene Gelegenheit, die Regeln für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland in Erinnerung zu rufen.
Bei einer doppelten Haushaltsführung im Inland können bekanntlich die tatsächlichen Unterkunftskosten bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 € im Monat abgesetzt werden. Das steht seit der Reisekosten-Reform 2014 so in § 9 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland gilt die Höchstgrenze hingegen nicht. Hier werden die tatsächlichen Unterkunftskosten anerkannt, soweit sie notwendig und angemessen sind. Die Finanzämter akzeptieren auf der Basis der Rechtsprechung des Bund...