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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 24 | Gemeinnützigkeit: Keine Förderung der Allgemeinheit bei hohen Schulgebühren

Monatliche Kosten für den Besuch einer Privatschule zwischen 1.000 € und 1.500 € (plus weitere Kosten für Verpflegung, Material und besondere Veranstaltungen) kann nur ein geringer Teil der Haushalte in Deutschland aufbringen. Die Schülerschaft stellt sich daher nicht als Ausschnitt der Allgemeinheit dar. Im Streitfall, über den jetzt der Bundesfinanzhof entschieden hat, war die Ergänzungsschule, die nur wenige Stipendien gewährte, folglich nicht als gemeinnützig anzuerkennen.

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Privatschule gemeinnützige Zwecke verfolgt, ist eine interessante Entscheidung des Bundesfinanzhofs ergangen.

Im Streitfall betrugen die monatlichen Kosten für den Besuch der Ergänzungsschule – je nach Jahrgangsstufe – zwischen 1.000 € und 1.500 €. Hinzu kamen weitere Kosten für Verpflegung, Material und besondere Veranstaltungen. Und es war eine einmalig anfallende Einschreibegebühr zu zahlen. Stipendien gab es nur für einige wenige Schüler.

Der V. Senat des BFH kam zu dem Ergebnis: Die hohen Kosten kann nur ein geringer Teil der Haushalte in Deutschland aufbringen. Die Schülerschaft stellt sich daher nicht als Ausschnitt der Allgem...

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