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Umsatzsteuerliche Behandlung von Tankkartenumsätzen – Entwurf eines neuen BMF-Schreibens
Insbesondere im Rahmen von Leasingverträgen werden Kunden regelmäßig Tankkarten als Serviceleistung überlassen, um bei Bedarf Kraftstoff bei teilnehmenden Tankstellen zu beziehen. Hinsichtlich der Verwendung von Tankkarten nahm das BMF bereits mit Schreiben v. (BStBl 2004 I S. 605) Stellung, beabsichtigt nun aber die bisher geltende Verwaltungsauffassung ggf. bereits ab dem grundlegend zu ändern.
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[i]Unter bestimmten Voraussetzungen werden Kraftstofflieferungen unter Verwendung von Tankkarten als Reihengeschäfte qualifiziertDer bislang geltenden Verwaltungsauffassung zufolge sind bei Tankkartenumsätzen die Lieferbeziehungen zwischen Tankstelle, Kartenemittent und Kartenkunde gesondert zu beurteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen liegen Liefergeschäfte in der Reihe vor, die als umsatzsteuerpflichtiges Reihengeschäft qualifiziert werden können. Sollte eine Lieferbeziehung hingegen nicht vorliegen, sind lediglich Liefergeschäfte zwischen Tankstelle und Kartenkunde anzunehmen, bei dem Umsatz zwischen Kartenemittent und Kartenkunde handelt es sich hingegen um ein Finanzierungsgeschäft. Die Annahme von umsatzsteuerfreien Finanzierungsdienstleistungen hat grundsätzlich zur Folge, dass der Vorsteuerabzug auf E...