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NWB AKTUELLES 49/2000
Entwurf eines BMF-Schreibens über Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
Mit den Neuregelungen über den sog. ”Datenzugriff” der Finanzbehörden (§§ 146, 147 und 200 AO i. d. F. des StSenkG, BGBl 2000 I S. 1433, 1460) sollen die Prüfungsmethoden den modernen Buchführungstechniken angepasst werden, zumal der Geschäftsverkehr zunehmend papierlos abgewickelt wird und ab dem 1. 1. 2002 der Vorsteuerabzug aus elektronischen Abrechnungen mit Signatur nach dem Signaturgesetz möglich sein wird. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben nun - rechtzeitig vor Anwendung der neuen Regelungen - ein BMFSchreiben entworfen, das Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen bestimmt. Dieser im Internet unter http://www.bundesfinanzministerium.de/fachveroeff/AbtIV/EntwurfGDPdU.exe abrufbare BMF-Entwurf wird zurzeit mit den Verbänden und Kammern abgestimmt.
Im Folgenden werden einige bedeutende Eckpunkte des BMF-Entwurfs kurz erläutert.
I. Datenzugriffsrecht
Nach § 147 Abs. 6 AO i. d. F. des StSenkG dürfen die FinBeh künftig Einsicht in die gespeicherten Daten der Buchführung nehmen und das Datenverarbeitungssystem nutzen. Der BMF-Entwurf stellt eingangs deutlich klar, ...