Online-Nachricht - Dienstag, 14.12.2021
Corona | Verlängerung umsatzsteuerlicher Billigkeitsmaßnahmen (BMF)
Das BMF hat diverse befristete umsatzsteuerliche
Billigkeitsregelungen bis zum verlängert ( Z III C 2 - S 7030/20/10004 :004).
Im Einzelnen geht es um die folgenden Billigkeitsregelungen:
Unentgeltliche Wertabgaben hinsichtlich medizinischem Material oder Personal,
Umsatzsteuerbefreiung für die Überlassungen von Sachmitteln und Räumen sowie von Arbeitnehmern,
Vorsteuerabzug bei Nutzungsänderung.
Hinweis:
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
IAAAH-97067