Gesetzgebung | Luftverkehrsteuergesetz 2022 (BMF)
Das Luftverkehrsteuergesetz sieht in § 11 Abs. 2 LuftVStG für das Folgejahr eine Absenkung der Regelsteuersätze des § 11 Abs. 1 LuftVStG vor, wenn Einnahmen aus der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten erzielt worden sind. Das BMF hat die verkündete Verordnung veröffentlicht.
Hintergrund: Die Versteigerung der luftverkehrsbezogenen Treibhausgasemissionszertifikate hat im Jahr 2021 zu Einnahmen in Höhe von 35.250.000,00 € geführt. Die gesetzlichen Luftverkehrsteuersätze sind demnach für 2022 abzusenken.
Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort:
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 12,77 €,
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 32,35 €,
in anderen Ländern: 58,23 €.
Die Verordnung ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am in Kraft.
Quelle: BMF online (JT)
Fundstelle(n):
NWB SAAAH-97003