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NWB Nr. 45 vom Seite 3612

NWB AKTUELLES 45/98

Ableitungsrohre in der Leitungswasserversicherung

Bruch- und Frostschäden an Ableitungsrohren sind nach den AVB nur versichert, soweit sich die Rohre innerhalb des Gebäudes befinden. In der Praxis war umstritten, ob Rohrleitungen, die unterhalb des Kellerbodens, aber noch innerhalb der Zwischenräume der Streifenfundamente eines Gebäudes verlaufen, sich noch innerhalb oder schon außerhalb des Gebäudes befinden. In zwei Entscheidungen zur Wohngebäudeversicherung (, VersR 1998 S. 758 ff.) und zur Leitungswasserversicherung von gewerblichen Gebäuden (, VersR 1998 S. 234 ff.) wurde diese Streitfrage zugunsten der Versicherungsnehmer entschieden. Unter Heranziehung des Grundsatzes, daß unklare Bedingungsklauseln so auszulegen sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß, befanden beide Gerichte, daß sich außerhalb eines Gebäudes jedenfalls (nur) solche Rohre befinden, die jenseits der Außenmauern oder jenseits der das Gebäude umfassenden Fundamentmauern v...

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