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NWB AKTUELLES 7/97
Familienhaus bleibt steuerfrei
Rund 2,1 Milliarden Mark mehr wird der Staat Jahr für Jahr aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer erhalten. Und das, obwohl die Steuersätze an der Spitze gesenkt und die Freibeträge deutlich erhöht werden. Die Steuerlast steigt jedoch vor allem bei der Vererbung von Immobilien. Denn bebaute Grundstücke werden künftig nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Ausschlaggebend ist in diesem Bewertungsschema die erzielbare Miete. Bislang lag der Steuer der sogenannte Einheits-
wert zugrunde, der meist deutlich unter dem Ertragswert einer Immobilie liegt. Die Bewertung des Grundbesitzes nach dem Ertragswertverfahren führt zu einer Bewertung in einer Größenordnung von gut 50 v. H. des Verkehrswertes. Bei bebauten Grundstücken ergibt sich der Ertragswert regelmäßig durch Anwendung eines Vervielfältigers von 12,5 auf die Jahresnettokaltmiete abzüglich der Alterswertminderung. Die Alterswertminderung beträgt 0,5 v. H. pro Jahr, höchstens 25 v. H. Für Ein- und Zweifamilienhäuser erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 20 v. H. Für unbebaute Grundstücke gilt ein Wertabschlag von 20 v. H. Der Mindestwert im Ertragswertverfahren beträgt 80 v. H. des Bodenri...