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Die Frage nach dem Corona-Impfstatus der Beschäftigten
Datenschutzrechtliche Folgen für Arbeitgeber nach der erneuten Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Bundestag und Bundesrat haben am 18./ Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Die Änderungen sind in den wesentlichen Punkten am in Kraft getreten (vgl. Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. , BGBl 2021 I S. 4906). U. a. wurde § 28b IfSG, der Regelungen zu bundesweit einheitlichen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 enthält, ergänzt. [i]Jahn, NWB 37/2021 S. 2730 Die Vorschrift auferlegt nunmehr Arbeitgebern weitreichende Kontroll- und Dokumentationspflichten hinsichtlich des Impfstatus der Beschäftigten. Damit einher gehen datenschutzrechtliche Folgen, welche in der Berichterstattung über die Änderungen des IfSG bisher weitgehend ungenannt geblieben sind. Diese Folgen sind Gegenstand des vorliegenden Beitrags und geben zugleich Gelegenheit, die grundsätzlichen Prinzipien und Wirkungsweisen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Erinnerung zu rufen.
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I. Die Forderung nach zulässiger Abfrage des Impfstatus der Beschäftigten
Die Frage, ob der Corona-Impfstatus der Beschäftigten durch Arbeitgeber abgefragt und dokumentiert – also im dat...