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BMF 07.12.2021 IV A 3 - S 0336/20/10001 :045, BBK 1/2022 S. 4

Steuerrecht | BMF verlängert Steuererleichterungen aufgrund der Corona-Krise

Das BMF verlängert aufgrund der fortbestehenden Corona-Krise zum wiederholten Mal den zeitlichen Anwendungsbereich seiner verfahrensrechtlichen Erleichterungen wie Stundung, Vollstreckungsschutz und Anpassung von Vorauszahlungen.

Nunmehr werden die Erleichterungen grundsätzlich bis zum gewährt:

  • Stundung im vereinfachten Verfahren: [i]Stundung bis 31.3.2022 oder mit Ratenzahlung bis 30.6.2022 Steuern, die bis zum fällig werden, können bis zum zinsfrei gestundet werden, wenn der Steuerpflichtige unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen ist. Die Stundung muss bis zum beantragt werden. Allerdings kann die Stundung auch bis zum verlängert werden, wenn zugleich eine Ratenzahlung vereinbart wird (Tz. 1.2 des Schreibens).

  • Vollstreckung...

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