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Steuerliche Eröffnungsbilanz nach Ausübung der KöMoG-Option
[i]Eggert, Bilanzielle Folgen des Optionsmodells nach dem KöMoG, BBK 17/2021 S. 833 NWB IAAAH-87386 und Eggert, Nochmals: Sonderbetriebsvermögen im Optionsmodell des KöMoG, BBK 22/2021 S. 1091 NWB FAAAH-94424 In BBK 17/2021 S. 833 und BBK 22/2021 S. 1091 wurde bereits dargestellt, welche bilanziellen Auswirkungen eine Option zur Körperschaftsteuer für Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften hat. In diesem Buchführungs-Seminar werden die Folgen für die steuerliche Eröffnungsbilanz aufgezeigt, falls bei einem Gesellschafter eine Ergänzungsbilanz vorhanden ist und – wie in der Praxis regelmäßig gefordert – die Buchwerte fortgeführt werden sollen.
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I. Optionserklärung nach § 1a KStG
[i]Frühestmögliche Anwendung ab 1.1.2022Personengesellschaften können nach § 1a Abs. 1 Satz 1 KStG zur Körperschaftsteuer optieren. Wird der Antrag für den Veranlagungszeitraum 2022 gestellt, was den frühestmöglichen Anwendungszeitraum bei einem kalendergleichen Wirtschaftsjahr darstellt, musste die Optionserklärung spätestens am erfolgen.
[i]Fiktiver (steuerlicher) FormwechselDie Option zur Körperschaftsteuer führt über die Annahme eines fiktiven Formwechsels zur Anwendung aller Regelungen des KStG, EStG, GewStG, SolZG, AStG und des UmwStG, die für Kapitalgesellschaften gelten, nicht aber dazu, dass zivilrechtlich tatsächlich ein Formwechsel erfolgt. Es handelt sich um eine rein steuerliche Fiktion. S. 1162
II. Hinweis zur Handelsbilanz
[i]Personengesellschaft besteht fortMangels...