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NWB AKTUELLES 35/95
Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Einheitswerte
Die Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung des Grundvermögens ist gefallen. Danach sind die Bestimmungen des VSt- und ErbSt-Rechts, die einheitswertbewertetes Vermögen, insbesondere Grundvermögen, steuerlich geringer belasten als das sonstige Vermögen, mit dem Grundgesetz unvereinbar. Eines jedoch vorweg: Die Entscheidung des BVerfG verpflichtet den Gesetzgeber nicht, der Besteuerung des Grundbesitzes Verkehrswerte zugrunde zu legen. Allerdings ist er aufgefordert, bis Ende 1996 eine Neuregelung zu schaffen, die eine gleichmäßige Besteuerung aller Wirtschaftsgüter sicherstellt. Für Schenkungen und Erbschaftsfälle ab dem ist aber zu beachten, daß zwar das alte Recht weiter angewandt, der Steuerbescheid jedoch nur vorläufig ergehen wird. Bei Vorliegen der Neuregelung, die spätestens zum erfolgen muß, kann der Steuerbescheid dann noch geändert werden. Im einzelnen:
1. Vermögensteuer
Mit Beschl. v. - 2 BvL 37/91 (s. NWB EN-Nr. 1266/95) hat der 2. Senat des BVerfG entschieden, daß die Bestimmungen des VSt-Rechts, die einheitsbewertetes Vermögen, insbesondere Grundvermögen, steuerlich geri...