Kosten einer von der finanzierenden Bank verlangten qualifizierten baufachlichen Betreuung im Rahmen der Herstellung einer
vermieteten Immobilie als sofort abzugsfähige Finanzierungskosten
Leitsatz
Verlangt die Bank im Rahmen der Finanzierung eines größeren, zur Vermietung bestimmten Gebäudekomplexes vom Darlehensnehmer
die Installation eines „Controllings” (qualifizierte baufachliche Betreuung während des gesamten Bauvorhabens, unter anderem
Koordination der Planung, Termin- und Liestungskontrolle, Informationsversorgung und Kontrolle im Zusammenhang mit der Ausgabe
der einzelnen Darlehensteilbeträge durch den Kreditgeber nach Baufortschritt) sowie die Durchführung dieser baufachlichen
Betreuung durch ein bestimmtes Unternehmen, so gehören die vom Darlehensnehmer an das Controlling-Unternehmen geleisteten
Zahlungen nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes, sondern zu den sofort als vorweggenommene Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften
abzugsfähigen Finanzierungsaufwendungen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2021 S. 1817 Nr. 21 EStB 2022 S. 148 Nr. 4 GStB 2021 S. 341 Nr. 9 KÖSDI 2021 S. 22513 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 50/2021 S. 3694 JAAAH-96180
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Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 04.03.2021 - 12 K 12180/18
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