IWB Nr. 23 vom Seite 1

Der Wilde Westen ist Geschichte

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

[i]Kryptowährungen etablieren sich, doch die Reglementierung nimmt massiv zuDie Bedeutung virtueller Währungen nimmt mächtig zu. Das Gesamtvolumen der Kryptoassets wird auf über 1,6 Billionen Euro taxiert. Mit der breiteren Akzeptanz sind auch das Handelsvolumen und die Zahl der Markteilnehmer sehr groß geworden. Daher hat sich in vielen Staaten der Gesetzgeber des Themas angenommen. Indien verfolgt einen rigiden Ansatz. Dort soll zur Regulierung des Finanzwesens die Nutzung aller Kryptowährungen verboten werden – mit Ausnahme einer neuen digitalen indischen Währung. Das wird nicht überall die Regel, doch hat das staatliche Verfolgungsinteresse stark zugenommen. Der Wilde Westen dürfte für Kryptowährungen vorbei sein.

[i]Deutlich höhere Sorgfaltspflichten für KryptowertedienstleisterGerade im Steuerrecht gelten für Bitcoin, Ripple, Ether & Co. oft keine speziellen Gesetze, sondern allgemeine regulatorische Anforderungen. Das ändert nichts an der Vielzahl von Gesetzesinitiativen. Im Allgemeinen richten sich die Maßnahmen gegen Spekulation und „weiße“ Gewinne sowie gegen die Nutzung dieser Kryptowerte zur Geldwäsche und zur Finanzierung krimineller Aktivitäten bis hin zum Terrorismus. Dabei überlagern sich normative Akte teilweise oder haben bewusst nur übergangsweise Geltung. Einen solchen Fall beschreibt Kummer ab mit der Kryptowertetransferverordnung. Sie soll das Missbrauchsrisiko von Token aufgrund ihrer Anonymität durch weitgehend dem Geldwäschegesetz angenäherte Transparenz- und Aufzeichnungspflichten für Marktteilnehmer unterbinden. Die Autorin schildert, dass die Kritik der Fachverbände nur punktuell Eingang in die Verordnung gefunden hat.

[i]Luxemburg will Geldwäschegefahren frühzeitig abwehrenDas Thema Geldwäscheprävention ist auch für einen so bedeutenden Fondsstandort wie Luxemburg elementar – schon im eigenen Interesse. Daher folgt das Land den Vorschlägen und best practices internationaler Akteure wie der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) und EU-Vorgaben frühzeitig und umfassend. Höring stellt ab einige der Vorgaben vor.

[i]FG Köln legte dem EuGH Frage zum Wertansatz von Drittstaatsimmobilien im Nachlass vorEin Blick nach Luxemburg lohnt sich auch für das beim EuGH als Rechtssache C-670/21 anhängige Verfahren, welches das FG Köln initiiert hat. Die Bewertung des EuGH hat Relevanz für alle Erbschaft- und Schenkungsfälle mit vermietetem Grundbesitz im Nicht-EU-/EWR-Ausland, wie Breiden ab schildert.

[i]Handlungsempfehlungen für Wegzügler in das EU-AuslandFür Wegzugswillige ist dieser Advent keine besinnliche Zeit, wenn sie noch vom Altrecht des § 6 AStG Gebrauch machen möchten. Oft wird die Zeit nicht reichen. Daher gibt Müller ab Handlungsempfehlungen für klassische Strukturierungen, die auch in Zukunft die Besteuerung verhindern können, wenn sie dem Einzelfall angepasst sind und rechtlich sauber umgesetzt werden.

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Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 23 / 2021 Seite 1
NWB LAAAH-96162