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NWB Nr. 28 vom Seite 2292

NWB AKTUELLES 28/95

Neuregelung der steuerlichen Wohneigentumsförderung

Die Koalitionspartner haben sich auf eine Neuregelung der steuerlichen Wohneigentumsförderung geeinigt. Danach soll ab 1996 der derzeitige § 10e EStG durch eine von der Steuerprogression unabhängige Bauzulage abgelöst werden. Bei Neubauten soll die Bauzulage über 8 Jahre lang 5 % (also i. d. R. 5 000 DM/Jahr), bei Altbauten 2,2 % (also i. d. R. 2 200 DM/Jahr) betragen: die Eigenheimer müssen dafür Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu höchstens 100 000 DM nachweisen. Das Baukindergeld soll von derzeit 1 000 DM auf 1 500 DM pro Kind und Jahr erhöht werden. Für Alleinstehende und kinderlose Ehepaare beträgt die Gesamtförderung somit bei Neubauten 40 000 DM, bei Altbauten 17 600 DM. Mit einem Kind erhöht sich die Förderung auf 52 000 DM bzw. 29 600 DM, bei zwei Kindern auf 64 000 DM bzw. 41 600 DM.

Wie beim derzeitigen § 10e EStG soll es dabei bleiben, daß Ehepaare die Zulage für ein zweites Objekt beanspruchen können, die Gesamtförderung darf sich jedoch nicht auf ein Objekt kumulieren. Auch die Einkommensgrenze von 120 000 DM/240 000 DM (Alleinstehe...

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