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NWB AKTUELLES 21/95
In anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworbene Steuerberatertitel
Zu Werbemaßnahmen von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässigen Steuerberatern erklärte das Bundesministerium der Finanzen am (BMF-Finanznachrichten 14/95): In letzter Zeit werben in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässige Steuerberater bei einem bestimmten Personenkreis in Deutschland damit, gegen eine zum Teil erhebliche Bearbeitungsgebühr in dem anderen Mitgliedstaat (meist in den Niederlanden) eine Niederlassung als Steuerberater zu erwirken. Der Betreffende soll dadurch zur Hilfeleistung in deutschen Steuersachen berechtigt sein. Dies trifft nicht zu: Zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in deutschen Steuerangelegenheiten ist ein deutscher Staatsangehöriger nur befugt, wenn er nach deutschem Recht zum Steuerberater bestellt ist.
Mit NWB EN-Nr. 1659/94 (NWB Nr. 46/1994 v. ) hatten wir schon auf die (DB 1994 S. 2215) hingewiesen. Danach dürfen ausländ. steuerliche Berater, die nicht nach deutschem Recht bestellt sind, im Geltungsbereich des StBerG - auch vom Ausland aus - keine Hilfe in Steuersachen lei...