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Die Auswirkungen der Richtlinie 2020/2020 im Rahmen der COVID-19 Pandemie für die Umsatzbesteuerung
Die Möglichkeiten des nationalen Gesetzgebers de lege ferenda
Die Impfquote in Deutschland ist zu gering. Dies kann nicht nur den tagesaktuellen Nachrichten entnommen werden, sondern auch aus den Voten aller Expertinnen und Experten im Bereich der Epidemiologie und der Virologie. Dass der Gesetzgeber voraussichtlich auch eine Impfpflicht einführen wird, ist zu begrüßen. Der Schlüssel zur Überwindung der momentanen Lage ist sicherlich die Impfung, so dass es auch sinnvoll ist, wenn sich z. B. Apotheker an Impfungen beteiligen. Daneben sind Testungen auf das SARS-CoV-2-Virus wichtig. Umsatzsteuerrechtlich sind die Auswirkungen, die entsprechende Impfleistungen und Testungen mit sich bringen, bislang nur unzureichend in der Diskussion. Hier sollte der Gesetzgeber handeln.
I. Ausgangslage
Bereits am hat der Rat die Richtlinie (EU) 2020/2020 zur Änderung der MwStSystRL erlassen. Darin sind zeitlich befristete Maßnahmen im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer für COVID-19-Impfstoffe und COVID-19-In-vitro-Diagnostika als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie enthalten.
Aus den Erwägungsgründen lässt sich entnehmen, dass es dem EU-Gesetzgeber darum geht, den Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer bei der Bekämpfung der Pandemie zu e...